Steuerstrafsachen – Selbstanzeigen
Um in steuerliche Strafverfahren involviert zu sein, muss man nicht unbedingt böswillig gehandelt haben. Allein die Komplexität des deutschen Steuerrechts kann dazu führen, dass im Anschluss an eine steuerliche Betriebsprüfung ein Strafverfahren eingeleitet wird, ohne dass die materielle Rechtslage abschließend geklärt ist. Besonders wichtige Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist die rechtzeitige und korrekte Anzeige. Setzen Sie sich daher umgehend mit uns in Verbindung, um keine Fristen zu verpassen. Wir helfen Ihnen beim weiteren Vorgehen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die optimale Handlungsstrategie.
Unsere Leistungen im Bereich Steuerstrafsachen und Selbstanzeigen:
Vertretung in Steuerstrafsachen
Beratung für das Verhalten bei Erscheinen der Steuerfahndung
Steuerliche und rechtliche Beratung bei Selbstanzeige
Beratung zur Prävention von Steuerstraffällen