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Prüfung von Steuerbescheiden

Immer wieder kommt es vor, dass Steuerbescheide fehlerhaft sind und deshalb Einspruch erhoben wird, oft mit Aussicht auf Erfolg. Schieben Sie den Einspruch jedoch nicht auf die lange Bank! Den Einspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids einlegen. Die Prüfung eines Steuerbescheids ist ein gesonderter Gebührentatbestand nach § 28 StBVV. Steuerbescheide gehen dabei im Auftrag des Mandanten vom Finanzamt, der Gemeinde oder vom Mandanten direkt zu. Sprechen Sie uns an!

Unsere Leistungen im Bereich Prüfung von Steuerbescheiden:
  • Prüfung der formalen Anforderungen

  • Materiell-rechtliche Prüfung

  • Überprüfung der „Erläuterungen zur Festsetzung“